Urlaub Steibis

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gästehaus Alpenrose (Gästehaus-AGB) inkl. Onlinebuchung über die hauseigene Homepage www.urlaub-steibis.de. Eine entsprechende Druckversion finden Sie hier. 1. Geltungsbereich Die Gästehaus-AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehauses. Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 2. Vertragsabschluss und Partner Der Gästehausaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Gästehaus zustande. Dem Gästehaus steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gästehaus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästehausannahmevertrag, sofern dem Gästehaus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 3. Verjährung Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Abweichung von § 199 Abs.3 Nr. 1 BGB verjähren Schadensersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehauses beruhen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisunabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist; bei Ansprüchen wegen eines Mangels an einer Sache beginnt die Frist mit der Ablieferung. 4. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und -erfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Gästehaus allgemein für derartige Leistungen berechtigte Preis, kann dieses den vertraglichen vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Die Preise können vom Gästehaus geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gästehaus oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Gästehaus dem zustimmt. Das Gästehaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Gästehaus berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an den ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über Basiszinssatz zu verlangen. Dem Gästehaus bleibt der Nachweis eines Höheren, dem Kunden der eines niedrigen Schadens vorbehalten. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses aufrechnen oder mindern. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aus Kostengründen keine Kreditkarten akzeptieren. Sie können mit EC-Cash (Scheckkarte) oder natürlich bar in gültiger Landeswährung (Euro) bezahlen. 5. Rücktritt des Kunden/Stornierung(sogenannte "No Show") Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gästehaus abgeschlossenen Vertrag, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gästehaus. Erfolgt dieses nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Die vertragliche Bindung gilt nicht bei der Verletzung der Verpflichtung des Gästehaus zur Rücksichtsnahme auf Rechte, Restgüter und Interessen des Kunden, wenn diesen durch einen Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Bei von Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern, hat das Gästehaus die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnenBei Stornierung des Mietvertrages bis spätestens 4 Wochen vor Anreise werden keine Ausfallgebühren berechnet. Bis 2 Wochen vor Anreise 50% Ausfallgebühren, bis 1 Woche vor Anreise 80% Ausfallgebühren. Bei vorzeitiger Abreise berechnen wir 80% der Preise bis zum gebuchten Abreisetag zuzüglich der angefallenen Kosten. 6. Rücktritt des Gästehaus Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Gästehaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gästehaus auf sein Rechts- und Rücktritt nicht verzichtet. Beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes, ist das Gästehaus berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Bei berechtigtem Rücktritt des Gästehaus entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 7. Zimmerbereitstellung und Rückgabe Der Kunde erhält kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Das Gästehaus kann dann, wenn der Kunde am vereinbarten Abreisetag die Zimmer nicht spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung gestellt, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitenden Nutzung bis 18.00 Uhr, 50 % des vollen Logierpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Gästehaus überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. 8. Haftung des Gästehaus Das Gästehaus haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon sind ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, Freiheit und sexuellen Selbstbestimmung, wenn das Gästehaus die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehaus beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten (sogenannte Kardinals- bzw. Kernpflichten) des Gästehaus berühren. Unberührt bleibt ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer vom Gästehaus übernommenen Garantie. Einer Pflichtverletzung des Gästehauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästehaus auftreten, wird das Gästehaus bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 9. Schlussbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gästehausaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Gästehauses. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gästehauses. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gästehausaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.